Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.5 Auswanderungsverbote

Es lag in der Regel nicht im Interesse der herrschenden Gesellschaftsklasse, wenn sich im 18. Jahrhundert in den verschiedenen deutschen Fürstentümern eine größere Anzahl von Landeskindern zur Auswanderung in ein anderes Staatsgebiet außerhalb des Reiches entschloss. Daher wurden von vielen Landesherren Auswanderungsverbote verfügt, die in entsprechenden Erlassen an die Beamten des jeweiligen Fürstentums ihren Niederschlag fanden.

Zwei Grundgedanken durchziehen solche Erlasse:
  1. es wird der Verlust der Arbeitskraft für den Staat beklagt
  2. es wird immer wieder auf die "Sorge" der Landesherren über die vermeintlich unsichere Zukunft der Auswanderer verwiesen.
Tatsächlich dürfte der Verlust an Steuereinnahmen das wahre Motiv für die Landesherren gewesen sein, denn in einem solchen Erlass wurde ein Vermögen von über 100 Gulden als ein Auswanderungshindernis angeführt.

Beispiele:
Auswanderungsverbot des Erzbischofs link von Trier vom 28. April 1763
das kaiserliche Auswanderungsverbot von 1768 [siehe Quellen 3] link
weitere Auswanderungsverbote link
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