Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.2.1 Peuplierungspolitik

"Menschen halte ich für den größten Reichtum."

Dieser Ausspruch des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. beschreibt das Ziel der Peuplierungspolitik. Die Macht des Staates sollte vor allem durch die Steigerung der Bevölkerungszahl und die Erweiterung des Territoriums erhöht werden.

Diese Politik setzten nach Friedrich Wilhelm I. in Preußen, dessen Sohn Friedrich II. (Schlesien, Brandenburg, Westpreußen) und für die Habsburger Monarchie Maria Theresia und deren Nachfolger Joseph II. (Donauschwaben auf dem Balkan) in die Tat um. In Russland tat dies Katharina II.

Der Hauptvertreter dieser Theorie, Johann Heinrich Gottlob Justi (1720-1771), vertrat die These, dass der Staat dafür zu sorgen habe, "daß zuförderst die, zu der Republik gehörigen, Länder recht cultiviret und angebauet werden müssen." Die Nutzung der "unbeweglichen Güther" vergrößere den Nutzen des Staates, dessen "Glückseligkeit" auf seiner Macht und Stärke beruhe. Wesentlichste Voraussetzung dafür war nach Justi eine ausreichend hohe Bevölkerungszahl.

Ähnlich wie Justi sah auch Joseph von Sonnenfels in der Vermehrung der Bevölkerung ein Hauptziel staatlichen Handelns. Denn durch eine wachsende Einwohnerzahl würden auch die Zahl der Steuerpflichtigen und damit die Staatseinnahmen steigen. Außerdem würde neben dem zu erwartenden wirtschaftlichen Wachstum auch die innere und äußere Sicherheit vergrößert.

Sonnenfels forderte, dass jede staatliche Maßnahme dahingehend zu überprüfen sei, ob sie einen Beitrag zum Bevölkerungswachstum leisten könne.

Eine deutliche Beschleunigung des Wachstums der Einwohnerzahl sollte durch die Aufnahme von Ausländern erzielt werden. Denn diese brächten nicht nur ihr Vermögen mit, sondern würden auch den gesamten Wirtschaftskreislauf anregen.

Als wesentliche Voraussetzung für die Einwanderung bezeichnete Sonnenfels die Gewährung der persönlichen Freiheit durch den Staat, die Förderung von Handel und Gewerbe, die befristete Befreiung von Abgaben und die finanzielle Unterstützung der sich niederlassenden Ausländer durch die Bereitstellung von Baumaterial, Gerätschaften und Krediten.

Solche Gesichtspunkte findet man im russischen Manifest vom 22. Juli 1763.
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