Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

2 Abwerbung

2.6 Staatsbauern

Staatsbauern wurden als "Kronsbauern" bezeichnet. Sie bewirtschafteten Land, dessen Obereigentümer die Krone war. Sie durften keine Leibeigenen besitzen und waren an die Gemeinde und den Boden gebunden.

Rechtlich gesehen gehörten auch die Kolonisten zu dieser Gruppe. Auch sie erhielten Land zu erbrechtlichen Bedingungen, dessen Obereigentümer die Krone war. Im Unterschied zu den Staatsbauern waren bei ihnen die Erbfolge (Minorat), die Besteuerung und die Frage der Selbstverwaltung anders geregelt.

Die russischen Kronsbauern nahmen regelmäßig Umverteilungen des der Gemeinde gehörenden Landes vor, wobei das Land nach der Anzahl der männlichen "Seelen" auf die Familien aufgeteilt wurde.
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