Auswanderung der Deutschen
Teil I 1763 - 1820
1 Gründe für die Auswanderung
1.1 wirtschaftliche Auswanderungsgründe
1.1.5 Verarmung
1.1.5.1 Armenhilfe
Nach dem 30jährigen Krieg zwangen die enormen Zerstörungen und die damit einhergehende Verarmung breiter Bevölkerungsschichten zu einer Neugestaltung der Armenhilfe. Die bisher auf kommunaler Ebene organisierte Hilfe und deren Verwaltung wurden mehr und mehr vom Staat übernommen. Das rigorose Vorgehen gegen Bettler, Gaukler, Spielleute, Zigeuner und Vagabunden wurde zu einer zentralen Aufgabe.
Die Strafen, die diesen Menschen angedroht wurden, waren vielfältig. Wer nach einer Ausweisung noch einmal in den Landes- oder Stadtgrenzen aufgegriffen wurde, dem drohte eine öffentliche Auspeitschung und im Wiederholungsfall die Brandmarkung, die Zwangsrekrutierung zum Militär, ja sogar die Todesstrafe. Auch wurde die Beherbergung dieser Menschen bei Strafe untersagt.
Im 18. Jahrhundert kam es dann zu regelrechten Treibjagden auf das "fahrende Volk". An den Landesgrenzen bzw. den Grenzen der Gemeinden und Kommunen tauchten so genannte "Zigeunerstöcke" auf. Das waren Schilder mit der Aufschrift "Gauner und Zigeuner Straff". Um auch Analphabeten ihre Aussage unmissverständlich zu verdeutlichen, waren sie noch mit einem Bild versehen, das einen gestäupten (stäupen = Prügelstrafe) Zigeuner und einen Galgen zeigte.
Strafandrohungen bzw. deren Vollzug waren jedoch kein Konzept, um die Armut wirksam zu bekämpfen. Die Einrichtung geschlossener Anstalten, die als Armenhäuser, Arbeits- oder Zuchthäuser bezeichnet wurden, war der nächste Schritt.
Mit der Einrichtung derartiger Anstalten wurden mehrere Ziele verfolgt:
- Schaffung einer stationären Armen- und Altenfürsorge in Hospitälern, Irren- und Waisenhäusern.
- Erziehung zur Arbeit, die Sozialdisziplinierung von Menschen, die durch ein abweichendes Verhalten auffielen.
- Durch die abschreckende Wirkung der Arbeits- und Zuchthäuser (Überwachung und Arbeitszwang) sollte eine deutliche Verringerung der Zahl der "mutwilligen" Armen erreicht werden.
- Die Nutzung der Arbeitskraft aller Untertanen durch den Staat.
Von der praktischen Umsetzung war nur ein geringer Teil der Bevölkerung betroffen..