Auswanderung der Deutschen
Teil II 1820 - 1917
2 Veränderte Rahmenbedingungen für die Russlanddeutschen
2.2 Russlanddeutsche und gesamtrussische Reformen
2.2.1 Angleichungsgesetz von 1871
2.2.1.2 Ablösesumme
Die Ablösesumme, für die Russlanddeutsche das von ihnen bewirtschaftete Land von der Gemeinde kaufen konnten, wurde auf der Grundlage des verhältnismäßig geringen und für die nächsten zwanzig Jahre festgeschriebenen Grundzinses (russisch "brok") berechnet.
Siedler, die eine Summe in die Gouvernements- oder Kreiskasse zahlten, deren Zinsen der Höhe des Grundzinses entsprachen, erwarben das Land damit als Eigentum. Von den Siedlern in den Wolgakolonien wurde diese Möglichkeit aber kaum genutzt, da die meisten Gemeinden mehrheitlich dagegen waren.