Entsprechend dem Artikel 21 und 22 des Zusatzvertrages zum Brester Frieden wurden von der in Saratow eingerichteten Konsularmission mit einem Beauftragten der "Reichsstelle Deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) so genannte Schutzscheine (siehe Faksimile) ausgestellt.
Wie viele solcher Schutzscheine an Russlanddeutsche ausgegeben wurden ist unbekannt, ebenso, ob damit unter den damaligen Umständen Personen tatsächlich die Ausreise nach Deutschland gelungen ist.