Das Dekret verfügte
- die entschädigungslose Enteignung aller Ländereien der Großgrundbesitzer, der Krone, der Klöster und der Kirche (wobei sich im europäischen Teil Russlands ca. 40 Prozent des Bodens in den Händen von Großgrundbesitzern befanden)
- die unentgeltliche Übergabe der enteigneten Ländereien an landlose und landarme Bauern
Die praktische Umsetzung des Dekretes bedeutete, dass mehr als 150 Millionen Hektar Land verteilt und den Bauern über zwei Milliarden Rubel Schulden erlassen wurden. Außerdem wurden sie von jährlichen Pachtzahlungen in Höhe von 700 Millionen Goldrubeln befreit.
Der Enteignung unterlagen auch viele russlanddeutsche Gutsbesitzer. Ab Sommer 1918 waren unter dem Eindruck der so genannten "Getreidekrise" auch russlanddeutsche Großbauern von Teilenteignungen betroffen. Dies war vor allem in den reich mit Land ausgestatteten Mennonitenkolonien der Fall. Durch Übergabe des enteigneten Landes an Bauern nichtdeutscher Nationalität wurde die bisherige relative ethnische Homogenität der deutschen Kolonien aufgebrochen.
Wie die russischen wurden auch die deutschen Großbauern als
"Kulaken" bezeichnet.
Da sich die Enteignung der Ländereien auch auf die Kirchen und Religionsgemeinschaften bezog, waren die deutschen Kirchengemeinden und die Geistlichen – für die traditionell der Landbesitz eine wichtige Quelle der Finanzierung darstellte – hart getroffen. Das war der erste Schlag der Bolschewiki, um den Kirchen die ökonomische Basis zu entziehen.