In der Deklaration wurde festgeschrieben:
- Gleichheit und Souveränität aller Völker Russlands
- Recht auf Selbstbestimmung der Völker bis zur Lostrennung und Bildung eines selbstständigen Staates
- Abschaffung nationaler und national-religiöser Privilegien und Beschränkungen
- Recht auf freie Entwicklung nationaler Minderheiten und ethnischer Gruppen.
Diese Deklaration hatte auch starke Auswirkungen auf die Russlanddeutschen. Sie ermöglichte, die nach der Februarrevolution 1917 aufgekeimten Autonomiebestrebungen in den deutschen Siedlungsgebieten fortzusetzen und förderte solche Tendenzen. In den Schulen der deutschen Siedlungsgebiete durfte nun wieder offiziell in der deutschen Muttersprache unterrichtet werden. Die eigene Sprache war der russischen Staatssprache gleichgestellt.
Die in der Deklaration zum Ausdruck kommende sowjetische Nationalitätenpolitik war allerdings von Anfang an ambivalent, d.h., sie war durch ein widersprüchliches und wechselvolles Verhalten gegenüber den Nationalitäten, darunter auch der deutschen nationalen Minderheit, gekennzeichnet.
So versprach man einerseits freie Eigenentwicklung, unterband aber andererseits eigenständige Regungen und Handlungen, sobald sie sich zentralistischer Steuerung entziehen wollten. Das kann u.a. auch die Entscheidung zum Aufbau einer deutschen Autonomie im Wolgagebiet im Frühjahr 1918 belegen (siehe auch
Kapitel 2 ).
Die Deklaration bildete indes eine wichtige Grundlage für die Entfaltungsmöglichkeit russlanddeutscher Autonomiebestrebungen unter der Sowjetmacht.