8 Kulturarchiv
8.2.1 Quellen
8.2.1.45 Sondersiedlung
8.2.1.45.4 Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. November 1948 über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Personen, die während des Vaterländischen Krieges in ferne Regionen der UdSSR ausgesiedelt wurden, für die Flucht aus den Pflicht- und ständigen Ansiedlungsorten
Nicht zur Veröffentlichung
Nr. 133/12
Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
Über die Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Personen, die während des Vaterländischen Krieges in ferne Regionen der UdSSR ausgesiedelt wurden, für die Flucht aus den Pflicht- und ständigen Ansiedlungsorten.*
Zwecks Festigung des Siedlungsregimes für die vom Obersten [Macht]Organ der UdSSR während des Krieges zwangsausgesiedelten Tscheschenen, Karacaer, Ingusen, Balkaren, Kalmücken, Deutschen, Krimtataren u. a. sowie in Anbetracht der Tatsache, daß bei ihrer Verschickung die Geltungsdauer ihrer Aussiedlung nicht bestimmt worden ist, wird festgelegt, daß die o. g. Personen in diese fernen Regionen auf ewig ausgewiesen sind, ihnen wird das Recht auf Rückkehr in die früheren Siedlungsorte aberkannt.
Für den eigenmächtigen Wegzug (die Flucht) aus den Orten ihrer Pflichtansiedlung sind die Schuldigen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ziehen. Als Strafzumessung für dieses Verbrechen sind 20 Jahre Zwangsarbeit anzusetzen.
Die Strafsachen wegen Flucht der Umgesiedelten werden im Sonderkollegium des Innenministeriums der UdSSR verhandelt.
Personen, die sich der Verbergung der aus den Orten der Pflichtansiedlung Geflüchteten schuldig gemacht bzw. Personen, die ihnen die Flucht ermöglicht haben, wie auch Personen, die sich dadurch schuldig machen, daß sie den Umgesiedelten die Rückkehr in deren früheren Siedlungsorte genehmigen oder ihnen bei der Einrichtung in den früheren Siedlungsorten helfen, unterliegen einer strafrechtlichen Verfolgung. Diese Verbrechen sind mit fünf Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen.
* Aufgehoben durch den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Juli 1954.
Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, (N. Svernik)
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, (A. Gorkin)
Moskau, Kreml, 26. November 1948, D. Nr. 111/45
Die in den Sondersiedlungen lebenden Personen mussten quittieren das sie über diesen Erlass informiert worden waren.
Quelle: Eisfeld, Nr. 300