Geschichte der Russlanddeutschen

8 Kulturarchiv

8.2.1 Quellen

8.2.1.3 Heymannsche Dokumente (1765/66)

8.2.1.3.2 Entlassung aus der landesherrlichen Untertanenschaft

"Demnach Daniel Heymann zu Manderbach, Amts Heyger, Fürstentums Dillenburg, mit seiner Familie von hier ab und nach Rußland zu ziehen willens ist und daher um die erforderliche Dimissoriales geziemend angestanden, man auch demselben hierunter zu deferieren kein Bedenken findet; als werden ihm solche Kraft dieses hierdurch erteilet und er somit der Untertanenpflicht, womit derselbe hiesig gnädigster Landsherrschaft zugetan gewesen, entlassen."

Urkundlich gewöhnlicher Unterschrift und vorgedruckten größeren Regierungsinsiegels. Signatum Dillenburg den 17. Juli 1766.

Fürstlich Oranien Nassauische zur Landesregierung verordnete Präsident, Geheime Räthe, auch Geheime Justiz und Regierungsräthe.

(hier könnten als weitere Beispiel für eine Entlassung aus der Untertanenschaft die Manumissionsurkunde von 1786 sowie der Passierschein von 1808 stehen...)

Aus: Die Heymannschen Dokumente, in: Wolgadeutsche Monatshefte, Nr. 19/20, Dezember 1924, S. 93-97; Nr. 21/22, Dezember 1924, S. 117-123

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