Geschichte der Russlanddeutschen

8 Kulturarchiv

8.2.1 Quellen

8.2.1.32 Auf dem Weg zur Wolgarepublik

8.2.1.32.2 ALLGEMEINES STATUT DES KOMMISSARIATS FÜR DEUTSCHE ANGELEGENHEITEN

1. Das Kommissariat bildet den geistigen Mittelpunkt für die sozialistische Arbeit unter der werktätigen Bevölkerung.

2. Das Kommissariat hat für die Durchführung der Dekrete und Verfügungen der Sowjetregierung Sorge zu tragen.

3. Das Kommissariat unterstützt die Vereinigung der werktätigen Massen der deutschen Kolonien in Kreissowjets, wobei es die Bedingungen ihrer Sprache, Sitten und Gebräuche berücksichtigt; der Zusammenschluß erfolgt im Einvernehmen mit den örtlichen Sowjets in den Gouvernements und bei Vorhandensein des erklärten Wunches nach einem solchen Zusammenschluß auf seiten der deutschen Sowjets

4. Beschlüsse des Gouvernements- und Kreissowjets, die die Interessen der werktätigen Bevölkerung in den deutschen Kolonien berühren, sind nur mit Wissen und Einverständnis des Kommissariats für deutsche Angelegenheiten des Wolgagebiets auszuführen.

Der Volkskommissar für Angelegenheiten der Nationalitäten, Stalin
Der Volkskommissar des Innern, Petrowski
29. Mai 1918

Zit. nach: Izvestija (Moskau), 5 Juni 1918

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