Geschichte der Russlanddeutschen

8 Kulturarchiv

8.2.1 Quellen

8.2.1.3 Heymannsche Dokumente (1765/66)

8.2.1.3.4 Verpflichtung Daniel Heymanns, den Vertrag in allen Punkten einzuhalten

1. Verspreche ich Unterschriebener Daniel Heymann und verbinde mich sowohl als die Person von meiner Frau Elisabeth Noheim alt 30 Jahr, Sohn Tobias, alt 16 Jahr, Johannes alt 5 Jahr, Tochter Anna Christin, alt 3 Jahre, daß ich den von mir dem Herrn Baron Caneau de Beauregrad, Oberhaupt der neuen Kolonie Ausländer, genannt Katharinen-Lehn, in der Gegend wo es Ihro Kaiserl. Majestät und Selbstbeherrscherinn aller Reussen, deselben allergnädigst zugestanden hatte, anzuweisenden Teil und District Ländereien, zu der Größe zu 20 Dessatinen dessen jede ungefähr drei französische Morgen von Einhundert Quadrat-Ruten a achtzehn Fuß, oder vier deutsche Morgen von Einhundert achtig Quadrat-Ruten a 12 rheinländische Fuß, ausmachen, getreulich bewohnn und zu meinem Etablissement in der Kolonie auf schweizerischen Fuß gehörig bearbeiten und kultivieren will.

2. Daß weder ich noch die Meinigen vorbenannten Länderchen ohne Erlaubnis meines obenerwähnten Oberhauptes verlassen will, um anders wohin, es sei wo es wolle, zu begeben und zu etablieren, vielmehr will ich mich daselbst, so wie es einem ehrlichen Manne geziemt, verhalten und aufführen und ich nicht nur denen jetzigen und künftigen Gesetzen des Reiches, sondern auch denen für die Kolonie besonders festgestellten Reglementen und innerlichen Verfassungen untrwerfen.

3. Daß ich den Betrag der Unkosten meines Transports und des Unterhalts als auch den für mich meine Frau und 3 Kinder zu Petersburg nebst allen anderen zu meinem Etablissement verwandten Vorschußgeldern, nach dem Sinne der Kaiserlichen Ukasen und Manifeste, nähmlich nach Verfließung der ersten 10 Jahre, in drei Terminen, jedoch ohne einige Zinsen an die hohe Krone wieder ersetzen und restituieren will; zu solcher Restitution werde ich a dato contribuieren, so viel für mich und die Meinigen laut unserer ausgestellten und von den nach unserer Ankunft in Rußland noch zu erhaltenden Sachen auszustellenden Quittungen usw. unsere Gemeinde, bestehende in 8 Familien auf den Fuß und nach dem im 5. Art. beschriebenen Erläuterung, wieder zu erstatten schuldig sein wird. Ich will mich ferner allen denjenigen Maßregeln, welche der Chef der Kolonie überhaupt zu vorgemerkten Schuldtilgung anberahmen wird gleich in allen anderen Anordnungen welche zum gemeinen Besten dieses Etablissements gemacht werden möchten [unterwerfen ?].

4. Daß ich, zu denen jährlichen Verschuldungen und verpflichteten Renten, an vorbemeldeten Chef und Oberhaupt der Kolonie oder an seinen Erben, den Zehnten meiner Produkte abzugeben schuldig sei. Auch soll Derselbe bei dem Verkauf all meiner Produkte die Prefference und das Vorrecht haben, jedoch unter der Bedingung, daß Er, oder nach Ihm seine Erben, für die zu übernehmenden Produkten eben so viel bezahle, als ich dafür von jemand anders sollte habhaft werden können.

5. Daß mir dagegen zum Transport meiner Person, und zum Unterhalt sowohl für mich und meine Familie auf den durch mehrbenannten Chef in Kraft seines Kontraks festgestellten Fuß und alle weiteren von Ihro Kaiserl. Majestät allergnädigst beleibten Unterstützung a rato der Anzahl der Personen meiner Familie, und nach Proportionen der Größe der an mich zum Besitz übergebenen Ländereien, werde verliehen und gegeben werden; auch daß ich an der für die Kolonie zu formierenden Masse Teil haben möge, es sei zum Anbau meiner Wohnung sowohl als auch der erforderlichen Aussaaten, Lebensmittel, allerlei Arten von Vieh, Instrumenten, Bau- und Hausgerätschaften, gleichfalls auf den Fuß und nach dem Maße wie es von dem Chef unter den verschieden Aus- und Einteilungen für ein und andere Kolonisten in jeglicher Gemeinde und in Absicht der an mir zu verwilligen Länderein festgesetzt worden ist.

6. Daß ich und die Meinigen sowohl, wie die anderen Kolonisten-Familien diese Etablissements die in Ihro Kaiserl. Majestät allergnädigsten Manifest ausgedrückten Privilegia und Vorrechte mit zu genießen haben müsse. Daß gemeldeter Chef mich und die Meinigen, soviel an Ihm ist beschirme, sich unserer bei der Kaiserl. Tutel-Kanzlei, oder wo es sonsten sein möge, durch behörige Virstellungen annehme, und die Mitteln erleichtern helfe, zum Genuß derjenigen Vorteile gelangen zu können, welche wegen Ihro Kaiserl. Majstät einer jeden seiner Kolonisten-Familie zugestandenen Zollfreiheit zu erwarten stehen, wobei ich mich an Seiten meiner allen Verabstaltungen und Anordnungen, die deshalb gemacht und anberahmt werden möchten, willig unterwerfe, und mir davon weiter nichts, als den reinen Nutzen vorbehalte.

7. Daß er mir auch verstatte und behilflich sei, wenn ich dienlich fände, sowohl selbsten als auch mit meiner Familie Rußland wieder zu verlassen, meine Effekten und die bei der Kolonie erübrigten Vorteile ungehindert mitzunehmen; jedoch nur soweit, als es nachdem Inhalt des Kaiserl. Majestätes Manifestes zugestanden und erlaubt worden ist, imgleichen daß ich vorher meine Versprechungen und die Verpflichtungen meines Kontraks erfüllet haben müsse, wobei ich mir gleichwohl ausbedinge, was zu unserm Transport und Unterhalt von St. Petersburg bis in loco des Etablissements erforderlich gewesen, angesehen Ihro Kaiserl. Majestät diese Gelder ohne Wiederersetzung allergnädigst eingewilligt haben. In Kraft diese hat ein jeder von uns gegenwärtig Kontrakt besonders unterzeichnet, und davon 3 gleichlautende Exemplare gegen einander abgegeben.

Geschehen in Lübeck, heute, den 14 August 1766 in Gegenwart: Nikolaus Schintgen, Johann Michael Kurzmann, glaichfalls Kolonisten dieses Etablissements, und von Gezeugen hiezu requirirt: Nikolaus Schintgen, Johann Michael Kurzmann, Jean Sebastian Schultheis.

De Gas de Frieleux, Major. Daniel Heymann

Aus: Die Heymannschen Dokumente, in: Wolgadeutsche Monatshefte, Nr. 19/20, Dezember 1924, S. 93-97; Nr. 21/22, Dezember 1924, S. 117-123.

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