История Россия-немецких

8 Культурный архив

8.2.1 Источники к истории Россия-немецких

8.2.1.43 Особое поселение

8.2.1.43.7 Befehl des MVD der UdSSR vom 20. August 1954 über die Aufhebung der Sondersiedlungs-Einschränkungen für ehemalige Kulaken, für nichtausgesiedelte Deutsche und für mobilisierte Deutsche aus der nichtausgesiedelten deutschen Bevölkerung

Befehl des MVD der UdSSR

Inhalt: Über die Aufhebung der Sondersiedlungs-Einschränkungen für ehemalige Kulaken, die in den Jahren 1929-1933 aus den Rayons der durchgängigen Kollektivierung ausgesiedelt wurden, für Deutsche aus der orteingesessenen Bevölkerung des Fernen Ostens, Sibiriens, des Urals, Mittelasiens und Kazachstans und anderen Orten, aus denen keine Umsiedlung vorgenommen wurde, sowie für Deutsche, die während des Großen Vaterländischen Krieges für die Arbeit in der Industrie mobilisiert, aber nicht ausgesiedelt wurden.

Nr. 00713, 20. August 1954, Moskau

Hiermit gebe ich die Verordnung des Ministerrates der Union der SSR vom 13. August 1954 Nr. 1738-789 ss "Über die Aufhebung der Sondersiedlungs-Einschränkungen für ehemalige Kulaken und anderer Personen" bekannt und befehle:

Aus der Sondersiedlung sind zu erlassen:

1. Ehemalige Kulaken, die in den Jahren 1929-1933 aus Rayons der durchgängigen Kollektivierung ausgesiedelt wurden;
Deutsche aus der ortseingesessenen Bevölkerung des Fernen Ostens, Sibiriens, des Ural, Mittelasiens und Kazachstans und anderen Orten, aus denen keine Umsiedlung vorgenommen wurde;
Deutsche, die während des Großen Vaterländischen Krieges für die Arbeit in der Industrie mobilisiert, aber nicht ausgesiedelt wurden.

2. Die Entlassung aus der Sondersiedlung gemäß dieser Verfügung ist auf Grund von Listen vorzunehmen, die von Ministern für Innere Angelegenheiten der Republiken, den Leitern der MVD-Verwaltungen der Regionen und Gebiete bestätigt worden sind.
  Die Listen sind in Doppelausfertigung und aufgeschlüsselt nach den administrativen Verwaltungsrayons, in denen sich die aus der Sondersiedlung zu entlassenden Personen befinden, nach folgender Form zu erstellen: Familien-, Vor- und Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Volkszugehörigkeit und ständiger Wohnort zum Zeitpunkt der Entlassung.
  Die Zweitausfertigung der Listen ist an die Rayonabteilung der Miliz zur Ausstellung von Personalausweisen gemäß der durch die Verordnung des Ministerrates der UdSSR vom 21. Oktober 1953 bestätigten Paßordnung zu richten.

3. Den Personalakten der Entlassenen ist eine Bescheinigung über deren Entlassung auf Grund dieser Verfügung mit entsprechenden Vermerken der jeweiligen MVD/UMVD-Registraturen beizulegen. Die MVD/UMVD-Organe haben die Abteilung »P« des MVD der UdSSR über jede Entlassung ordnungsgemäß zu benachrichtigen.

4. Sie wegen Flucht aus den Orten der Pflichtansiedlung im Geschäftsgang befindlichen Strafverfahren in bezug auf Personen, die gemäß der bekanntgegebenen Verordnung des Ministerrates der UdSSR aus der Sondersiedlung zu entlassen sind, und die Fahndung nach den aus den Orten der Pflichtansiedlung geflüchteten Sondersiedlern, die in Ziff. 1 genannt wurden, sind einzustellen.

5. Die Personalakten der aus der Sondersiedlung entlassenen Personen, die Akten der eingestellten Ermittlungs- und Fahndungsverfahren und die Agenturunterlagen sind in die Archive der 1. Sonderabteilungen der MVD/UMVD nach deren territorialen Zuständigkeit zur Aufbewahrung zu übergeben.

6.Die Arbeit zur Entlassung aus der Sondersiedlung gemäß dieser Verfügung ist in einer Dreimonatsfrist abzuschließen.

Über die Durchführung ist dem MVD der UdSSR zu berichten.

Der Stellvertretende Minister für Innere Angelegenheiten der UdSSR, Generalleutnant Perevërtkin

Quelle: Eisfeld, Nr. 381

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