История Россия-немецких

8 Культурный архив

8.2.1 Источники к истории Россия-немецких

8.2.1.1 Heymannsche документы (1765/66)

8.2.1.1.1 Листовка

I. Flugblatt, dass wahrscheinlich durch einen Werber in die Hände von Daniel Heymann geriet

Beschreibung

"derjenigen besonderen Vorzüge und großen Vorteile, welche Ihro Russisch Kaiserl. Majestät der am Wolga-Strom auf schweizerischem Fuß neu zu errichtenden und vor allen besonders privilegierten Kolonien, Katharinen-Lehn genannt, allergnädigst zufließen zu lassen, huldreich zu versichern geruhet.
  Ihro Russisch_Kaiserl. Majestät und Selbsthgerrscherin aller Reußen haben dem Oberhaupte und Derecteur en chef, Herrn Baron Caneau de Beauregard, obbemeldete Colonie an beiden Seiten des großen und zum Comercio fürtrefflichen Wolgastroms in einer der vorteilhaftesten und furchtbarsten Gegend mit ausländischen Familien zu bestzen, allergnädigst zu erlauben geruhet, und zwar in einer Landschaft zwischen dem 50. und 52 Grad Norder-Breite, unweit der Stadt Saratow, wessen Clima dem Lionischen in Frankreich beinahe ähnlich, und das am Ober-Rheinstrom weit übertrifft, dabei sehr gesund und überaus fruchtbar ist in einer schönen flachen Lage, wo eine schwarze und salpeterreiche Erde bald anderhalb, bald zwei und mehr Ellen tief, vermutlich aus der Fäulnis des Grases und der Kräuter entstanden, weil dieselbe seit vielen Jahrhunderten, und vielleicht noch niemals geflüget worden, folglich zum Landbau und zur Erziehung allerlei Gattungen Früchte höchst bequem ist, sogar daß alle Aussaaten ohngedüngt sich fünfzehn- bis sechszehnsältig einerndten lassen, wie solches viele eigenhändige Briefe und Beschreibungen sowohl von Katholischen als Protestantischen Geistlichen, auch von verschiedenen andern Ausländern, welche sich bei einigen Tausenden in der umliegenden Gegend vor 4 Jahren bereits niedergelassen, sattsam bezeuget werden.
   Zur Viehzucht findet sich allda ein unvergleichlich guter Wiesenwachs und das in Mannshöhe aufwachsende Gras steht bereits mit Ausgang des April-Monats Fuß hoch. Das Hornvieh, welches an Größe dem Holländischen gleichkommt, wird daselbst für 3, 4 bis 5 Rubel (ein Rubel ohngefähr der 4. Teil eines alten, und der 5. Teil eines neuen französischen Louis deOr) das Stück verkauft. Ein Zug Ochsen bis 7 Rubel, ein Pferd von sehr guter Art, und welches in einem Tag 12-15 Meilen zurücklegen kann, kostet 4, 5, 6 und 7 Rubel; das allerschönste, und zwar von denen persischen Grenzen hergebrachte Pferd wird daselbst für 10, 12, 15 aufs höchste für 20 Rubel verkauft. Schafe von sehr großer Art sind auch um einen geringen Preis zu haben; derselben Wolle, wenn die Schafe nur von den Ziegenböcken abgehalten, und an gehörigen Orten geweidet werden, kann zur Verfertigung der schönsten und feinsten Tücher gebraucht werden.
  Alle Arten von Getreiden und Früchten kommen daselbst nach Wunsch fort, nämlich Weizen, Korn, Gerste, Spelte, Tauben-Bohnen, Buchweizen, Haber, Hirsche, Erbsen, Linsen und dergl.; auch gerät der Hanf und Flachs daselbst unvergleichlich; nicht weniger der Tabak, der Farberoth oder sogenannte Krapp; selbst der Reis und die Baumwolle, wie auch die schönste und beste Seide, wie solches die im verwichenen Herbst an Allerhöchst Jhro Kaiserl. Majestät gesandte, und hernach in St. Petersburg gewebte Probe, von der in dasiger Gegend gewonnenen Seide, die an Glanz und Güte der französischen und piemontesischen vollkommen gleichkommt, zur Genüge ausweiset. Die Maulbeerbäume wachsen wild in den Inseln des Wolgaflusses, und in den Wäldern und Hölzungen findet man Kirsch und Mandelbäume, welche den Boden mit den Steinen ihrer Früchte überschütten.
  Die Wälder und Felder sind voll von allerlei Geflügel und Wildprett, als Hasen, Auer-, Birk- und Rebhühner, wilde Tauben, Gänse. Enten und dergleichen. Man findet auch daselbst noch verschiedene Tiere, deren Pelzwerk sowohl, als das von dem schönen großen Rindvieh nach russischer Art zubereitete und weltberühmte Zuchtleder, einen großen Gewinn in der Handlung versprechen.
  Der Wolgastrom ist überaus fischreich. Man findet darin Sandarten, Belugi oder Hausen, Stöhre, Sterletten, Barse, Hechte, ungeheure große Karpfen, udgl. sodaß die Bewohner dasiger Gegend sich täglich nach Wohlgefallen und für einen spottwohlfeilen Preis davon sättigen können.
  Ein Pfund des besten Ochsen-Kalb-Schaf oder Hammelfleisch, wie auch Speck, kostet einen Kopeken. Für gleichen Preis bekommt man 10 Hühnereier; und allerlei Arten von Gartengewächsen, worunter Melonen, bringt das Land so überflüssig hervor, daß man sich daran sowohl im Winter als Sommer für einen geringen Preis zur Genüge sättigen kann.
  Unter den Blumen, welche in dasiger Gegend in freien Feldern wachsen, zeigen sich sogar Tulpen, von Farbe violett und weiß, dunkel violett und weiß, gelb und violett, rot und weiß und gelb, imgleichen Hyazinten; in den Wiesen und Feldern wächset sogar Spargel von so guter Art, als selbiger in andern Ländern durch die geschicktesten Gärtner kaum hervorgebracht werden kann. Das Kräutlein Rührmich nichtan, und eine überaus große Menge anderer gesunden und wohlriechenden Kräuter, wovon eine ganze weitläufige Beschreibung übersandt und zu sehen ist, bringt dieser Erdboden gleichfalls hervor und die Blüte aller dieser Kräuter ist denen Bienen ungemein günstig, sodaß man schwerlich eine Gegend antrifft, wo so viel Honig und Wachs als in diesem gelobten Lande, durch die Sorgfalt guter und fleißiger Einwohner, eingesammelt werden kann.

  Ein jeder wird also leicht erachten können, welche herrliche Vorteile in diesem Lande durch den Fleiß der neuen Einwohner, unter der allergnädigsten Beihilfe und Vorschüsse Ihro Kaiserl. Majestät, wie auch vermittelst der guten Vorsorge und Einrichtung, welche der Chef dieses Etablissements zum Nutzen allerlei Gattungen von Handwerksleuten, Künstlern, Fabrikanten, und fürnehmlich fleißiger in der Landwirtschaft erfahrener Ackersleute, anwendet, künftig zu erwarten sein, zumal da diese Gegend bereits durch die Natur vor vielen anderen Ländern mit so vielfältigen und zur Erquickung dienenden Lebensbedürfnissen gesegnet ist, und, vermittelst der Schiffahrt auf der Wolga, zum Transport der Waren, nicht nur nach der Nord- und Ostsee, sondern auch nach dem Kaspischen Meer, und folglich nach Persien, und über den Don-Strom nach dem Palus Meötides, dem Schwarzen Meer und der Mittelländischen See, und also rund um Europa ein vorteilhaftes Commercium in Gang zu bringen, überaus bequem lieget.
  Man wohnet bei dem allen, wie bereits erwehnet, unter dem gesundsten Clima, in einem Lande, wo der Winter kaum drei Monate zu merkenn ist, und selbst in dieser Jahreszeit kann man allerlei Waren, für 75 Copeken pr. Zentner, bis nach St.Petersburg auf Schlitten transportieren lassen.
  Am rechten Ufer der Wolga, gegenüber der auf dem linken Ufer neu zu erbauenden Stadt, und 64 Dörfern, liegen die schönsten und zum Weinbau sehr bequem mit Kreide und Mergel angefüllten Gegenden und Berge, welche schon einige Proben vom herrlichsten roten und weißen Wein, dem Alicantischen ähnlich, ausgeliefert haben.
  Zu eines jeden nach seinem Stand und Fähigkeiten erwünschten glücklichen Schiksal, zu Einrichtung einer guten Mannszucht, und zur Aufnahme, Blühung und Fortpflanzung allerlei Künfte und nützlichen Handwerken, verstatten Ihro Kaiserl. Majestät vermittelst einer bei dem Reichs-Senate eingeleibten Ukase oder Manifest, und nachgehenst an den Chef dieses Etablissements allergnädigst einwillgten und unter Allerhöchst Kaiserl. eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Kronsiegel bekräftigten Kontrakts:

Allen und jeden sich in dieser Colonie niedergelassenen Ausländern sowohl als deren Kindern, wenn sie auch gleich in Rußland geboren werden, eine dreißigjährige von allen Kaiserlichen Kron-Abgaben und Crohn-Diensten freie Frist und nach Verfließung derselben eine Gleichheit mit den alten Einwohnern des Reiches in Ansehung der sehr mäßigen Kronabgaben und sehr leidlichen Landesdiensten.

Die Glückseligkeit einer vollkommenen und ungekränkten Religions und Gewissenfreiheit, sowohl für Katholische als Lutherische und Reformierte Religions-Verwandten; zu welchem Ende, und damit ein jeder seinen Gottesdienst nach den Lehrsätzen und Gebräuchen seiner Kirche ausüben könne, nicht nur den Aufbau von Kirchen mit Glocken-Türmen, sodern auch die dazu nötigen Geistlichen, Schul- und Lehrmeister verstattet werden.

Stehet es auch jedem frei, sich nach seinem Wohlgefallen zu allen Zeiten nebst seiner Familie und wohlerworbenen Vermögen widerum aus dem russischen Reiche zu begeben, wenn er zuvor die für ihn verwandten Kron-Gelder und zu seiner Niederlassung angewandten Vorschüsse erstattet, imgleichen vor seiner Abreise, wenn desselben dasiger Auffenthalt sich nicht über 5 Jahre erstreckt, 20 pro Zentum (jedoch nur 10 von Hundert), wenn aber derselbe länger denn 5 Jahre im Lande gewohnet, 10 pro Cent. abgetragen haben wird.

Außer der zollfreien Einfuhr alles desjenigen, was jede Familie mit sich an eigentümlichen Gütern und Effecten, wie nicht weniger alles zu ihrem eigenen Gebrauch dienliche ins Reich zu bringen haben wird, verstatten Ihro Kaiserl. Majestät gleiche Zollfreiheit für 300 Rubel an Waren oder Gutem zum Verkauf mitzubringen, mit der Bedingung allein, daß wenn etwa eine oder andere Familie vor Verfließung der ersten 10 Jahre sich aus Rußland begeben wollte, dieselbe erwähnt Zollgerechtigkeit für obbemeldete 300 Rubel an Waren nachzubezahlen verpflichtet sei.

ist der Kolonie erlaubt, ihre eigen Wochen- und Jahr-Markte an den dazu bequemsten Oertern anzulegen, auch zugleich ihre innern Landesproducten und in der Kolonie verfertigten Waren 10 Jahre aus dem Reiche zu führen, ohne während dieser Zeit einigen Zoll dafür an die hohe Krone zu entrichten, welche 10 Frei-Jahre Ihro Kaiserl. Majestät vorzüglich dieser Kolonie allergnädigst zu bewilligen geruhet.

Erhalten diese neuen Colonisten auf der ganzen Reise zu ihrem täglichen Unterhalt und Transport bis nach St. Petersburg nicht allein einen hinlänglichen Vorschuß, sondern werden auch von da weiter bis an den Ort ihrer Niederlassung auf Kosten Ihro Kaiserl. Majestät gratis transportiert und verpfleget. Wie dann auch denenjenigen, nach deren Ankunft in dem Orte des Etablissements zu ihrem täglichen Unterhalt der nötige Vorschuß getan, selbst noch ein ganzes Jahr nach Erbauung und in wohnbaren Stand gestellter Häuser, wozu gleichfalls die benötigten Vorschüsse gestattet und gnädigst verrechnet werden, nicht weniger zu Erbauung der Ställe und Scheuren, Anschaffung der benötigten Pferde, Kühe, Schafe, Ziegen, Schweine, Feder-Vieh als auch Wagen, Pflüge, Zeug und Instrumenten nebst allerlei Arten von Sommer- und Winteraussaaten, Garten-Gewächse und andere Kleinigkeiten, alles nach Maasgabe der an jeder Familie zum erblichen Besitz und Nutzung erteileten Ländereien und nach der Anzahl der Personen, welche ihre Familie ausmachten. Wie solches der mit jeder Familie errichtete Contract des mehreren ausweiset. Handwerksleute, wie auch diejenigen, die sich mit ein oder ander Handwerk zugleich auch mit der Landwirtschaft beschäftigt hatten, erlangen gleichfalls alle zu ihrem Handwerk gebräuchlichen Intrumente und soviel Materialien, als sie mit ihrer Familie in 2 Monanten verarbeiten können.

Gestatten Ihro Kaiserl. Majestät, aus besondern Allerhöchsten Gnaden, dem erwehnten Directeur und Chef dieser Colonie, in derselben verschiedene Standespersonen auf- und anzunehmen mit Beibehaltung ihrer in andern Reichen und Ländern erworbenen Range und Charakters imgleichen zu Einrichtung einer guten Manns-Zucht auf Schweizerischen Fuß, eigenen Jusidiction und innerlichen Policey, respektive Obristen, Drosten, Obristlieutenants, Amtsleute, Majors, Landvögte, Hauptmanns, Lieutenants, Ober- oder Unter ..., bey der Colonie anzustellen.

Jede verheiratete oder über 20 Jahre alt (diese und die folgenden Stellen mit gesperrter Schrift sind rekonstruiert, um den ungefähren Sinn wiederzugeben, da ein Stück des vorliegenden Dokuments fehlt) seiende Mannsperson bekömmt von seinem Aufnahmetag als Colonist zum täglichen Unterhalt 4 gute Groschen oder 16 Kreuzer. Eine Weibsperson sowie eine Frauensperson über 16 bis 18 Jahr alt, erhält 21/2 gute Groschen oder 10 Kreuzer. Ebenso verhält es sich in Ansehung eines Jünglings von 16 bis unter 20 Jahren alt. Kinder ohne Unterschied des Geschlechts erhalten ein und ein halben gute Groschen oder 6 Kreuzer. Desgleichen zum Transport jeder Person, wie auch ihrer Sachen freie Fuhren auf der Reise bis Lübeck oder bis Petersburg zu Schiff sowie die nach dem erwehnten Fuß festgesetzte Unterhaltungsgelder bis zur beendigten Reise, zu 5. Stunden des Tages.

Wird jeder Familie am Orte der Niederlassung eine genügende Anzahl Deciantinen Land angewiesen werden, ebenfalls Unterstützungen zu den erforderlichen Aussaaten, Vieh, Bau- und Hausgerätschaften, jedem nach Maßgabe seiner Fähigkeiten und nach der Anzahl Personen, die seine Familie ausmachen.

Sollen die für den Transport bis an den Bestimmungsort von Petersburg anzuwendenden Unkosten nie wieder zurückerstattet werden .... verwandten Vorschüsse auf jede De ... Copeken oder ungefähr 5 Kreutzer ...

Nach Ablauf der ersten 10 Wohnungsjahre in Katharinen-Lehn erstattet jeder die fernern Vorschüsse für seine Familie oder nach Größe der ihr zugeteilten Ländereien in den darauffolgenden 3 Jahre, mit hin in 3 jährigen unempfindlichen Abgaben und nennt sein eigen Haus und Hof, nebst den allerfurchtbarsten Ländereien.

... huldreichsten Gnade und übergroßen Bey-...sten und zu der Colonie und eines jeden ... zu gewinnen und zu ersparen sein. Mithin alle diejenigen, so sich noch frühzeitig anmelden, und in dieser Colonie zugelassen werden, sowohl für sich selbst als für ihre Erben, die sonsten vielleicht ein elendes und mühseliges Leben würden geführt haben, ein ruhiges, vergnügtes und gutes Leben erwarten und sich versprechen können umsomehr, da man jederzeit die größten Bemühungen anwenden wird, die Wohlfahrt sämtlicher Colonisten immer mehr und mehr zu befestigen, auch geschickte Lehrer, um die Jugend in allerlei guten nützlichen Wissenschaften zu unterrichten, herbeyzuschaffen, wie denn auch bereits sehr geschickte Mathematici, Doktores, Wunderärzte, Accoucheurs und Hebammen, imgleichen mehr andere dem gemeinen Wesen nützliche und nötige Personen unter sehr guten Besoldungen, teils angenommen sind, teils noch angenommen werden.

Uebrigens versteht man unter der Benennung einer Familie Mann und Frau nebst ihren Kindern, so viel sie immer haben mögen, die männlichen unter 20 und die weiblichen unter 18 Jahren.

  Zwei ledige Mannspersonen zwischen 20 und 48 Jahren und 4 ledige Frauenspersonn zwischen 18 und 40 Jahren, wenn ein oder anderer nur keinen hauptsächlichen Fehler zu Fortpflanzung der Kolonie und gutem Lebenswandel zuwider unterworfen ist, machen auch eine Familie aus.
  Alle diejenigen beiderlei Geschlechts, welche Lust haben, sich obbemelder herrlichen Vortheil teilhaft zu machen, können sich anmelden zu Schloß Feuerbach ohnweit Friedberg in der Wetterau, von wannen die ersten Transporten mit dem 3. des Monats Marti bis September 176? abgehen werden, und woselbst ihnen auch, nach Vorweisung ihrer Pässe oder Freischeine von etwaniger ihrer Leibeigenschaft und sonstigen herrschaftlichen Abgaben, täglich die versprochenen Reisegelder ausgezahlt und gute Vorsorge für dieselben getragen werden soll.
  N.B. Die Reise von Lübeck bis nach Petersburg geschiehet bei günstigem Wetter in 6-7 a [bis] 10 Tagen, und von dort bis nach Katharinen-Lehn währet die Reise zu Wasser auf dem Wolgastrom und zu Land 5 a [bis] 6 Wochen, fürnehmlich wenn man ... liegenden Städten und Dörfern nimmt ... Tage a 3 Wochen, doch kann man die .... Copia der eigenhändigen Unterschrift des Ihro Kaiserl. Majestät im Haag accreditierten russischen Gesandten.
   Wir Alexander von Woronzow, Ihro Kaiserl. Majestät aller Reußen bei denen Herren General-Staaten, gegenwärtig accreditirten Gesandte, bestätigen nach Vorlegung dieses daß alle in diesem hier oben erwähnten Privilegia auf Grund des Manifestes Ihro Kaiserl. Majestät vom 22. Juli 1763 angedeutet seyn. Zum Beweis haben wir diesen Prospectus gegenwätrgie Certifikation erteilet und mit Siegel und Namensunterschrift bekräftigt."

Haag, den 23. August 1765. L.S. Graf Alexander von Woronzow

Aus: Die Heymannschen Dokumente, in: Wolgadeutsche Monatshefte, Nr. 19/20, Dezember 1924, S. 93–97; Nr. 21/22, Dezember 1924, S. 117–123.

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