История Россия-немецких

8 Культурный архив

8.2.1 Источники к истории Россия-немецких

8.2.1.13 "ТРУДОВОЙ ДОГОВОР" для преподавателя в 1819/1820 (школьного мастера Адама Эрка)

"Schulkontrakt der Gemeinde Kleinliebenthal mit dem Schulmeister Adam Erk für das Jahr 1819. Der von der Kleinliebenthaler Gemeinde mit Bewilligung der Geistlichkeit erwählte Schullehrer Adam Erk muß sich auf folgende Bedingnisse verbinden:
  1. Muß er dieses Jahr 1819 bis zum 31. August 1820 Schule halten, 3 Stunden vormittags und 3 Stunden nachmittags.
  2. Alle Sonntage Christenlehre halten 1 Stunde lang.
  3. Des Tages dreimal die Betglocke läuten.
  4. Die Kinder deutsch und lateinisch lesen und schreiben lehren, sowie auch rechnen.
  5. Vier Knaben zum Meßdienen und wenigstens sechs Knaben im Chorgesang unterrichten.
  6. Den Geistlichen nach Gewohnheit bedienen.
  7. Alle Sonnabende Betstunde und an Sonn- und Feiertagen die gewöhnliche Andacht halten.
  8. Darf der Schullehrer Adam Erk unter Strafe der Absetzung das ganze Schuljahr die Schenke im Ort nicht besuchen. Er muß auch versprechen, daß er sich sonst in Rücksicht auf sein Amt mäßig betragen wolle.
  9. Darf er mit solchen, welche verbotene Bücher lesen, keine Freundschaft unterhalten, noch selbst dergleichen Bücher lesen.
  10. Muß er wegen geschehener ärgerlicher Reden sich als Kirchenstrafe von dem vorjährigen Schullehrer 3 Pfund Wachs abziehen lassen.
  11. Soll er die von der Geistlichkeit bestimmten Schulaufseher höflich aufnehmen, und in ihrer Gegenwart die Kinder über das Gelernte ausforschen.
  12. Soll der Schullehrer mit Bewilligung der Geistlichkeit wegen wichtigen und erprobten Gründen unter dem Schuljahr können abgesetzt werden.
Dafür bekommt A. Erk den Gehalt von 300 Rbl., von jedem Schulkind 1 Rbl., vom Taufen, Kopulation und Beerdigungen 40 Kop. und 4 Heuloose, wie jeder Bürger."

Aus: Johannes Kufeld, Die deutschen Kolonien an der Wolga, hrsg. v. Historischen Forschungsverein der Deutschen aus Russland e. V., Stuttgart, München 2000, Seite 191

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