Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil 1 1763 - 1820

3 Bedingungen für die Einwanderung

3.2 Kolonistengesetz

In Vorbereitung auf den sich abzeichnenden Zustrom ausländischer Siedler erließ Katharina II. am 19. März 1764 ein weiteres Gesetz, das Kolonistengesetz.
Im Vertragsformular link des Kolonistengesetzes finden sich speziellen Verpflichtungen, gegen die sich die Kolonisten nach ihrer Ansiedlung wehrten.

Das Gesetz regelte:
Durch diesen Gesetzeskodex etablierten sich die Kolonisten als eigenständiger Stand mit beträchtlichen Privilegien und Freiheiten. Von der einheimischen Bevölkerung wurden die deutschen Kolonisten als "wolnyje ljudi" (freie Menschen) bezeichnet.

Zusammen mit einer Reihe von Ergänzungen hatten diese Bestimmungen als Kolonialkodex über 100 Jahre Gültigkeit. Sie wurden 1871 aufgehoben.
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