Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil I 1763 - 1820

Übersicht

Eine Karte zeigt die Zielgebiete der Kolonisten link. In Ergänzung zum Manifest wurde am 19. März 1764 ein Kolonistengesetz link erlassen, in dem die Zahl der zu gründenden Kolonien und die Größe der einzelnen Grundstücke festgelegt wurden. Auch die Verfügungsgewalt über den Boden wurde reglementiert. Die Siedler erhielten das Land nicht wie versprochen zu freiem Eigentum, sondern nur zur Erbleihe.

Neben den durch die russische Regierung vorgegebenen Bedingungen für die Kolonisten wurden zwischen Werbern und Ausreisewilligen noch darüber hinausgehende Abmachungen getroffen.

Der Enkel Katharinas II., Zar Alexander I., setzte mit seinem Manifest vom 20. Februar 1804 link die Kolonisationspolitik seiner Großmutter fort. Er legte aber größeres Gewicht auf qualitative Faktoren. Bereits bei der Werbung von Kolonisten sollte darauf geachtet werden, dass es sich hierbei um erfahrene Landwirte handelte.

Neben der persönlichen Freiheit wurde den Kolonisten auch weitgehende Freizügigkeit versprochen. Diese Zusage zerschlug sich allerdings bereits bei der Ankunft in Russland. Den meisten Kolonisten scheint die im Manifest enthaltene Bestimmung nicht aufgefallen zu sein, dass jeder Ausländer, der sich als Kolonist bei einer der Grenzstädte oder bei der Tutelkanzlei meldet, einen Treueid link zu leisten hatte.
 
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