Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

6 Kulturelles Leben bei den Russlanddeutschen

6.2 Sitten und Bräuche

6.2.2 Hochzeitsbräuche

6.2.2.1 Brautwerbung

Die Werbung der Braut erfolgte meist durch einen Vertreter des Bräutigams und für gewöhnlich nach Mitternacht. Der Werber machte durch lautes Klopfen oder Poltern auf sich aufmerksam. Nach dem Einlass setzte er sich zum Brautvater und trug sein Anliegen vorsichtig vor.

Je nach dem, wie der Brautvater dem Vorhaben gegenüberstand, löschte er das Licht und ging ins Bett oder nahm den mitgebrachten Branntwein an.

Im zweiten Fall wurden der zukünftige Bräutigam, die Ehefrau des Hausherren und die zukünftige Braut hinzu gerufen. Der Bräutigam reichte den zukünftigen Schwiegereltern und der Braut die Hand. Die Braut erhielt ein kleines Geschenk, meist waren es Taschentücher. Die Braut wiederum versprach, dem Bräutigam bis zur Hochzeit ein Hemd zu nähen. Diese interne Verlobung wurde mit Schnaps und einem Imbiss fortgesetzt.

Die öffentliche/kirchliche Verlobung (auch Verspruch, Joh, Bant, ... genannt) erfolgte am nächsten Tag. In den meisten Fällen war es ein Sonnabend.

Das Brautpaar hatte das so genannte Brautexamen abzulegen. Hierbei wurden durch den Pfarrer die Kenntnisse der Grundsätze der Christenlehre überprüft. Erst nach bestandener Prüfung wurde das Brautpaar zum Aufgebot aufgenommen. Als äußeres Zeichen trug der Bräutigam während der Brautzeit eine bebänderte Mütze, die zusätzlich mit einer Pfauen- oder Hahnenfeder geschmückt war.
Es gab auch andere Formen der Brautschau [siehe hier] link.
 
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