Der evangelische Superintendent
Ignatius Aurelius Feßler 
beschrieb um 1820 die Stellung der Dorfschulen in den Kolonien mit folgenden Worten:
"In der Regel betrachtet der Kolonist den Schulmeister als eine Gemeindelast, hat für den Unterricht seiner Kinder nicht das geringste Interesse, verbraucht und verkrüppelt sie lieber in der Wirtschaft. Ein Bauernknecht oder Viehhirt im Dorf wird besser besoldet als der Schulmeister."
Die Bezahlung der Lehrer erfolgte durch die Gemeinde, die an möglichst geringen Ausgaben interessiert war. Man verpflichtete deshalb oft den Bewerber, der die geringsten Ansprüche anmeldete.
Ein Protokoll der Bergseiter Kreissynode von 1871 vermittelt ein Bild von der Besoldung der Lehrer. Demnach sahen die Jahreseinkünfte eines Lehrers wie folgt aus:
- Geldgehalt 20 bis 85 Rubel;
- 100 bis 700 Pud Getreide, gewöhnlich halb Weizen, halb Roggen;
- andere Naturalien, erzeugt auf von der Gemeinde zugewiesenem ein bis zwei Desjatinen Gartenland;
- Einnahmen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen oder Beerdigungen sowie von jedem Schulkind drei bis sieben Kopeken. Für eine Taufe und eine Konfirmation standen dem Lehrer 30 Kopeken an Gebühren zu, für eine Beerdigung waren es 50 Kopeken.
Die Gehilfen des Lehrers erhielten als Jahresgehalt zwischen 50 und 100 Rubel.