Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

1 wirtschaftliche Entwicklung der Russlanddeutschen

1.2 Landlose

1.2.2 Anwohner

Als "Anwohner" galten Kolonisten, die auf einer Kleinwirtschaft (kleines Grundstück, kein Ackerland) wohnten. Die Bewirtschaftung einer solchen Kleinwirtschaft sicherte aber nicht die Existenzgrundlage; ein Nebenverdienst war notwendig. Dieser Nebenverdienst wurde als Landarbeiter auf den Höfen der Brüder oder Nachbarn erzielt. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Gruppen verglich die "Odessaer Zeitung" mit dem zwischen "Edelleuten und Hörigen". Bis 1866 waren die Anwohner von den Gemeindewahlen ausgeschlossen – nur landbesitzende Wirte besaßen das aktive und passive Wahlrecht. Auch die Nutzung der Gemeindeländereien war ihnen bis dahin verwehrt.

Russische oder ukrainische Landarbeiter waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch sehr selten, da sie für die Aufnahme einer solchen Arbeit einen Pass ihres Grundherren benötigten. Dieser Umstand war mitverantwortlich dafür, dass in einigen Kolonien der Anteil der deutschen Landarbeiter sehr hoch war. In einigen Mennonitenkolonien betrug er schon 1836 77 Prozent.

Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft 1861 änderte sich dieses Bild merklich.
 
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