Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

1 wirtschaftliche Entwicklung der Russlanddeutschen

1.2 Landlose

Auf Grund der in den Schwarzmeerkolonien geltenden Erbfolgeregelung stieg hier bereits nach wenigen Generationen die Zahl der Landlosen stark an.

Neben den als Vollwirten geltenden Kolonisten - sie bewirtschafteten 60 bis 65 Desjatinen Land - gab es so genannte Halb- und Viertelwirte sowie die so genannten "Anwohner", die nur über ihr Hofland verfügten. Ergänzt wurde die Hierarchie durch die "Einwohner", Landlose, die nicht einmal einen eigenen Hof hatten. Es handelte sich dabei um Kolonisten, die kein Kronsland, sondern gepachtetes oder gekauftes Land bewirtschafteten und somit keinen Anspruch auf Gemeindeland hatten. (vgl. Bericht Großliebental link) Nach Angaben des Fürsorgekomitees waren um die Mitte des 19. Jahrhunderts bereits ca. 26% der Bevölkerung in den südrussischen Kolonien Landlose. Und ihr Anteil stieg weiter an. Im Gouvernement Cherson betrug er gegen Ende des Jahrhunderts sogar 67% der bäuerlichen Bevölkerung.

Auf dieser Grundlage verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen den Landbesitzern und den Landlosen.

Der Versuch des Fürsorgekomitees, 1864 durch eine aus Landwirten und Landlosen bestehende Kommission Lösungsvorschläge erarbeiten zu lassen, scheiterte an den konträren Ansichten ihrer Mitglieder.

Ein Eingreifen der Regierung machte sich erforderlich. Sie verfügte 1866, dass die Kolonien ihre Reserveländereien an die Landlosen zu verteilen und die Anwohner zur Gemeindeversammlung zuzulassen hätten.

Die meisten Kolonien verteilten diese Ländereien allerdings nicht an die Landlosen, sondern verpachteten dieses Land an wohlhabende Bauern. Die Pachteinnahmen wurden zum Landerwerb link zu Gunsten der Landlosen verwendet. Ende des 19. Jahrhunderts mehrten sich kritische Stimmen link, die sich gegen die Versorgung der Landlosen auf die herkömmliche Art und Weise aussprachen.
 
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