Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

1 wirtschaftliche Entwicklung der Russlanddeutschen

1.2 Landlose

1.2.3 Landerwerb

1.2.3.4 Branntweinpachtkapital

Die Einnahmen aus der Verpachtung des Rechtes, Branntwein in den Kolonien auszuschenken, waren ursprünglich für den Bau und den Unterhalt von Kirchen, Schulen und Geistlichen vorgesehen.

Im Januar 1865 bot der Minister für Staatsdomänen den deutschen Kolonien an, das Branntweinpachtkapital für den Landkauf zu verwenden. Das überschüssige Kapital war inklusive Zinsen auf die Summe von 222.057 Rubel angewachsen. Um mit diesem Kapital Landkäufe zu realisieren, wurde den Kolonien die Möglichkeit eingeräumt, Kredite bis zur Hälfte des Kaufpreises bei einem Zinssatz von 6% aufzunehmen. Aus diesem Fonds wurden 40 Kredite in Höhe von 335.790 Rubel vergeben.

Darüber hinaus gestattete das Ministerium im August 1865 den Kolonien, Kredite auf die Schulfonds aufzunehmen, um Land zu erwerben. Im Zuge der bevorstehenden Auflösung des Fürsorgekomitees wurde 1866 auf dem Odessaer Kolonistenkongress vorgeschlagen, die in der Obhut des Fürsorgekomitees befindlichen 1,1 Millionen Rubel an zu gründende Wolost-Banken (Amtsbezirks-Banken) zu übergeben, die dann die notwendigen Kredite Gemeinden, Genossenschaften oder auch Einzelpersonen für den Landkauf zur Verfügung stellen sollten. Die Kredithöhe sollte maximal zwei Drittel des Feuerversicherungswertes der Gebäude des Käufers oder der seiner Bürgen betragen.
 
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