Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil II 1820 - 1917

3 "Deutsche Frage" und Lösungswege

3.5 Ausbruch des Ersten Weltkrieges

3.5.4 Liquidationsgesetze

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges veränderte sich die Situation für die Russlanddeutschen schlagartig. Die russische Regierung verabschiedete 1915 zwei Gesetze, die bereits von den Zeitgenossen als "Liquidationsgesetze" bezeichnet wurden, denn beide zielten auf die Lebensgrundlage der deutschen Siedler, den Landbesitz.

Am 2. Februar 1915 wurde das 1. Liquidationsgesetz auf dem Weg einer nur vom Zaren bestätigten Notverordnung an der Duma vorbei in Kraft gesetzt.

Das Gesetz bestimmte, Am 13. Dezember 1915 trat das 2. Liquidationsgesetz in Kraft. Infolge der Zwangsverkäufe fielen die Bodenpreise auf einen Bruchteil des Vorkriegswertes, so dass faktisch von einer Enteignung gesprochen werden kann.

Aus den westlichen Gebieten Russlands wurden ca. 110.000 Deutsche nach Sibirien und dem Südosten des Russischen Reiches deportiert. Im Gouvernement Wolhynien war die Deportation link der ländlichen deutschen Bevölkerung bis zum 20. Juli 1915 abgeschlossen.

Da negative wirtschaftliche Folgen zu befürchten waren, wurde eine Aussetzung der Liquidationsgesetze link in Südrussland verfügt.

Im August 1916 und Anfang 1917 erfolgte eine Ausdehnung des Geltungsbereich der Liquidationsgesetze auf fast ganz Russland. So wurden für die Wolgadeutschen am 16. Februar 1917 Enteignung und Zwangsverkauf beschlossen. Eine Umsetzung der Gesetze in vollem Umfang verhinderte die Februarrevolution. Die Provisorische Regierung setzte sie am 11. März 1917 vorläufig außer Kraft.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren sie in Wolhynien jedoch weitgehend realisiert. Für das Schwarzmeergebiet liegen folgende Zahlen vor:

Im Gouvernement Cherson waren 100.000 Desjatinen = 12% des deutschen Grundbesitzes, auf der Krim 60.000 Desjatinen = 7%, in Bessarabien 80.000 Desjatinen = 33% enteignet worden.
 
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