Auswanderung der Deutschen
Teil III 1917 - 1955
2 Russlanddeutsche in der Sowjetunion der 20er Jahre
2.7 Die ASSR der Wolgadeutschen und die "Rayonisierung"
2.7.3 Beitrittsbedingungen
Neben prinzipiellen Erwägungen scheint für die wolgadeutschen Repräsentanten die Beteiligung des "alten Rivalen", des Gouvernements Saratow, an dem neuen administrativen Gebilde ein besonderer Grund gewesen zu sein, ausführlich mit den autonomen Rechten der ASSR zu argumentieren.
Folgende Bedingungen knüpfte die wolgadeutsche Sowjetführung an den Anschluss an die Untere Wolgaregion (Rayon):
- das Recht auf freien Beitritt und Austritt;
- die Unantastbarkeit der wolgadeutschen Verfassungsgrundsätze;
- die Wahrung der einheitlichen Wirtschaftsführung durch die wolgadeutsche Regierung auf der Grundlage des Planes des Rayons, wobei auf die weitere "Verwurzelung" des Sowjetapparates – im Sinne von "Verdeutschung" – besonderer Wert gelegt wurde;
- die Wahl der Mitglieder des Rayonexekutivkomitees durch den Sowjetkongress der ASSR;
- die Unabhängigkeit des Budgets der ASSR von dem des Rayons;
- bei Zweckmäßigkeit der Eintritt von genossenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen der ASSR im Ganzen in die des Rayons sowie
- die Klärung von möglichen Differenzen zwischen der ASSR und dem Rayon durch das Zentralexekutivkomitee der UdSSR und den Rat der Volkskommissare der RSFSR.