Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil III 1917 - 1955

2 Russlanddeutsche in der Sowjetunion der 20er Jahre

2.7 Die ASSR der Wolgadeutschen und die "Rayonisierung"

Seitens der Partei- und Staatsführung der ASSR wurde der neue politische Kurs link Stalins Ende der zwanziger Jahre mitgetragen, da sie sich von dieser Entwicklung besondere wirtschaftliche Möglichkeiten für die Wolgarepublik erhofften. Allein für den industriellen Bereich waren im 1. Fünfjahrplan der Sowjetunion (1928–1932) Investitionen in Höhe von 109 Millionen Rubeln für die ASSR vorgesehen.

Noch vor Beginn des Fünfjahrplanes wurde die Sowjetunion unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten administrativ neu aufgeteilt – die so genannte Rayonisierung. Die ASSR der Wolgadeutschen sollte Bestandteil der Unteren Wolgaregion link werden. Der V. (Außerordentliche) Sowjetkongress der Wolgadeutschen beschloss am 20. Juni 1928 den Anschluss an die Untere Wolgaregion. In der entsprechenden Resolution hieß es u. a., dass damit dem wirtschaftlichen und kulturellen Wachstum der ASSR ein "mächtiger Impuls" verliehen würde. Der Beitritt zu diesem Rayon wurde jedoch an die Bedingung link des Fortbestehens der autonomen Rechte der ASSR geknüpft.

Das Präsidium des Zentralexekutivkomitees der UdSSR bestätigte am 28. Juni 1928 ohne Einwände diesen Beschluss. Die von der ASSR an die Zentralregierung abgetretenen Rechte und Pflichten (vgl. Gründungsdekret, unter link) gingen an die Sowjetorgane des Rayons über. Die prinzipielle Haltung brachte der ASSR eine ihrer Bedeutung angemessene Vertretung in den Sowjetorganen link des neuen Rayons ein.
 
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