...wurde jeweils vor Beginn der Frühjahrsbestellung für die Dauer eines Jahres festgesetzt. Sie war umfangmäßig um das Doppelte geringer als die bisherigen Leistungen im Rahmen der Ablieferungspflicht und progressiv angelegt.
[siehe Quellen 39]
Die Bauern konnten künftig alle über die Naturalsteuer hinausgehenden Erzeugnisse auf dem Markt verkaufen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geschaffen werden, landwirtschaftliche Überschüsse gegen Waren aus einem Staatsfonds (landwirtschaftliches Inventar, Konsumgüter) zu tauschen. Die Bauern erhielten zudem das Recht, Boden zu pachten und landwirtschaftliche Lohnarbeiter zu beschäftigen. Auf dieser Grundlage konnten sich die kleinbäuerlichen Wirtschaften ökonomisch erholen und festigen.
Bis Mitte der zwanziger Jahre wurde in der Landwirtschaft der Vorkriegsstand wieder erreicht. Damals lieferten kleinbäuerliche Betriebe über 98 Prozent der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Lande.