Auswanderung der Deutschen
Teil III 1917 - 1955
6. Die Nachkriegsentwicklung bis zur Auflösung des Sonderregimes für die Russlanddeutschen 1955
6.3 Neue Siedlungsgebiete
6.3.1 Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Dezember 1955
"Über die Aufhebung der Beschränkungen in der Rechtsstellung der Deutschen und ihrer Familienangehörigen, die sich in Sondersiedlung befinden"
"In Anbetracht der Tatsache, daß die bestehenden Beschränkungen in der Rechtsstellung der deutschen Sondersiedler und ihrer Familienangehörigen, die in verschiedene Gebiete des Landes verschickt worden sind, in Zukunft nicht weiter notwendig sind, beschließt das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR:
- Deutsche und ihre Familienangehörigen, die in der Zeit des Großen Vaterländischen Krieges in eine Sondersiedlung verschickt worden sind, aus der Zugehörigkeit zur Sondersiedlung zu entlassen und von der Verwaltungsaufsicht durch die Organe des Innenministeriums zu befreien. Das gleiche gilt für deutsche Bürger der UdSSR, die nach ihrer Repatriierung aus Deutschland in eine Sondersiedlung eingewiesen worden sind.
- Festzulegen, daß die Aufhebung der durch die Sondersiedlung bedingten Beschränkungen für die Deutschen nicht die Rückgabe des Vermögens zur Folge hat, daß bei der Verschickung konfisziert worden war, ferner daß sie nicht das Recht haben, in die Gegenden zurückzukehren, aus denen sie verschickt worden sind."
(Istorija rossijskich nemcev,»Osteuropa-Recht«, Heft 1/1958, S. 223)