Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil III 1917 - 1955

1. Die Oktoberrevolution und ihre Auswirkungen auf die Russlanddeutschen

1.6 Das Dekret über die Gewissensfreiheit

Das "Dekret über die Gewissensfreiheit, über die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften" vom 2. Februar 1918 stellte die gesetzliche Handhabe für die Zerschlagung des Einflusses der Kirche auf die Gesellschaft, der Religion selbst sowie für die vollständige Enteignung der Kirchen und des kirchlichen Vermögens dar. Unmittelbar nach der Machtübernahme war – mit der im Dekret über den Grund und Boden verfügten Enteignung allen kirchlichen Landbesitzes – den Kirchen als einem der bedeutendsten Großgrundbesitzer bereits die ökonomische Basis entzogen worden.

Das Dekret über die Gewissensfreiheit, über die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften basierte auf dem atheistischen Grundkonzept der bolschewistischen Partei und des Sowjetstaates.
Es verfügte: Die Regelungen des Dekrets betrafen die Kirchen der Russlanddeutschen ebenso wie die russische-orthodoxe Kirche. Sie verloren auch ihre diakonischen Einrichtungen wie Taubstummenschulen, Altenheime, Waisenhäuser. Die gesetzlichen Bestimmungen haben das kirchliche Leben unter den Kolonisten eingeschränkt und folglich auch einen Teil ihrer ethnischen Spezifik. Der kirchliche Einfluss bei der Pflege des Volkstums, der sich bisher noch immer über die Schulen in den Kolonien realisieren ließ, wurde ebenfalls ausgeschaltet. Brauchtumspflege blieb mehr oder weniger der Familie überlassen.
 
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