Mit der Eroberung der politischen Macht durch die Bolschewiki, an deren Spitze W. I. Lenin stand, wurde die kurze Periode des bürgerlich-demokratischen Regimes am 7.November (25.Oktober) in Russland beendet. Der II. Gesamtrussische Sowjetkongress, der in Petrograd während des Aufstandes tagte und auf dem die Bolschewiki dominierten, nahm am 8.November (26.Oktober) das
Dekret über den Frieden 
und das
Dekret über den Grund und Boden 
an.
Er entsprach damit den sehnlichsten Wünschen der meisten Menschen nach Frieden und Land. Gleichzeitig wurde die neue Regierung – der Rat der Volkskommissare mit Lenin an der Spitze – gebildet.
Eine Woche später wurde von der neuen Regierung die
Deklaration der Rechte der Völker Russlands 
verabschiedet. Damit hatte die Sowjetregierung in kürzester Zeit auf grundlegende Fragen der Revolution eine Antwort versucht: Frieden, Land, nationale Selbstbestimmung.
Die Oktoberrevolution bedeutete für die Geschichte der Russlanddeutschen eine erneute Zäsur. Auch für sie ergaben sich Veränderungen, die ihre bisherige Lebensweise, die sozialen und politischen Strukturen, Besitz- und Produktionsverhältnisse betrafen.
Historisch neu war der Umstand, dass sie als nationale Minderheit Rechte bekamen, die einer eigenständigen Entwicklung beträchtlichen Raum gaben.
Eingebettet in die revolutionären Umwälzungen ergaben sich aber für die Entwicklung der Russlanddeutschen auch Veränderungen, die Traditionelles wie zum Beispiel die Rolle der Kirche grundsätzlich in Frage stellten.
Wie bei anderen Volksgruppen auch spielte die Religion eine wichtige Rolle im Leben der Russlanddeutschen. Sie sahen sich nun mit der atheistischen Grundausrichtung der bolschewistischen Religionspolitik konfrontiert, die ihren Ausdruck im
Dekret über die Gewissensfreiheit, über die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften 
fand.