Anlässlich der Weltwirtschaftskonferenz in Genua kam es in Rapallo, einem Ort unweit des Konferenzortes Genua zu Sonderverhandlungen zwischen den Vertretern des Deutschen Reiches und der Sowjetunion. Diese Verhandlungen führten am 16.April 1922 zu einem Vertragsabschluß. Mit dem von Reichskanzler Wirth und Außenminister Rathenau unterzeichneten Abkommen nahm Deutschland seine 1918 abgebrochenen diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion wieder auf.
Beide Seiten verzichteten auf gegenseitige Reparationsforderungen (Kriegskosten und Kriegsschäden). Damit verzichtete die Sowjetunion auf die im Paragraphen 116 des Versailler Vertrages Russland in Aussicht gestellten deutschen Reparationen. Im Gegenzug verzichtete Deutschland auf alle Entschädigungsansprüche für das in der Sowjetunion verstaatlichte deutsche Eigentum.
Der
Vertrag von Rapallo führte zu einer Annäherung zwischen den beiden Staaten.
Gleichzeitig gelang es beiden Staaten ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen.
Das Deutsche Reich gewann durch diesen Vertrag mehr Bewegungsfreiheit gegenüber Frankreich und Großbritannien, die in der Frage der Reparationszahlungen unnachgiebig blieben.
Die Sowjetrepublik erhielt durch den Vertrag erstmals internationale Anerkennung.