Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil IV 1955 bis Heute

1 Russlanddeutsche in der UdSSR nach 1956

1.1 Situation 1956

1.1.2 Fortbestehende Einschränkungen

  1. Russlanddeutsche durften nicht in ihre alten Siedlungsgebiete zurückkehren, dazu mussten sie sich schriftlich verpflichten;
  2. sie erhielten keine Entschädigung für ihr 1941 konfisziertes Eigentum;
  3. der Grund und Boden, den deutsche Bauern in ihren ehemaligen Siedlungsgebieten im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft in die Kolchose eingebracht hatten, blieb in der Nutzung der Nachfolger (russische, ukrainische oder andere Kolchosbauern). Die Kolchosordnung galt in der gesamten Sowjetunion und der Grund und Boden war 1917 nationalisiert worden.
  4. Gebäude von deutschen Schulen, Bibliotheken, deren Buchbestände und die des deutschen Staatsverlages in Engels, der Fundus des Zentralmuseums der ASSR der Wolgadeutschen und anderes blieb in der Verfügungsgewalt der sowjetischen Stellen, an die sie nach dem 28. August 1941 übergegangen waren.
 
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