Mit dem Erlass der Sowjetregierung vom 13. Dezember 1955 wurden wichtige
Beschränkungen aufgehoben.
Die Russlanddeutschen wurden aus den Sondersiedlungen entlassen und von staatlichen Kontrollmaßnahmen befreit. Eine Reihe von
Einschränkungen blieben jedoch bestehen.
Die pauschale Anschuldigung der Kollaboration mit dem faschistischen Deutschland, die im Erlass vom 28. August 1941 erhoben worden war, wurde nicht zurückgenommen. Im alltäglichen Leben begegnete den Deutschen in der Sowjetunion weiterhin Hass und Ablehnung.
Der Zeitzeuge W. Höschele wurde beispielsweise gefragt: "Bist du etwa Deutscher?", obwohl er wie alle anderen russisch gesprochen hatte. Nach Bejahung der Frage bekam er zu hören: "dich kleinen Deutschen müsste man wie euch alle anderen hier im Lande umbringen, einfach ausrotten." Das war Ende der 50er Jahre.
Andere Zeitzeugen berichten über ähnliche Vorkommnisse.
Russlanddeutsche erfuhren vielerorts von den verantwortlichen Stellen nichts über die Veränderungen ihrer Rechtslage. Nachrichten von Verwandten oder Bekannten aus anderen Regionen waren oft die einzige Informationsquelle.
Benachteiligt wurden Russlanddeutsche bei der Vergabe von
Wohnungen , was in der Nachkriegszeit besonders schwer ins Gewicht fiel.
Andererseits berichten Betroffene, dass ihnen als Anreiz zum Verbleib in den Betrieben, in denen sie während der Deportation gearbeitet hatten – man wollte
nicht auf die als gute Arbeitskräfte
[siehe hier] bekannten Deutschen verzichten – Wohnungen in Aussicht gestellt wurden.