Auswanderung der Deutschen
Teil IV 1955 bis Heute
1 Russlanddeutsche in der UdSSR nach 1956
1.8 Moskauer Vertrag
Für die Russlanddeutschen normalisierte sich das Leben weiter, nachdem am 12. August 1970 zwischen der sozial-liberalen Bundesregierung Brandt-Scheel und der Sowjetregierung ein Vertrag auf Gewaltverzicht und die territoriale Unverletzlichkeit aller Staaten in Europa auf der Grundlage der bestehenden Grenzen unterzeichnet wurde.
Eine zum "Moskauer Vertrag" gehörende Anlage betraf die Russlanddeutschen.
Im Rahmen der Familienzusammenführung sollten ca. 37 000 Russlanddeutsche die Möglichkeit erhalten, auf Antrag ihrer Verwandten in der BRD die UdSSR zu verlassen zu können. Allerdings wurden durch die Sowjetregierung keine Richtlinien für die Umsetzung dieser Anträge erlassen. Die verschiedenen Unionsrepubliken bearbeiteten diese Ausreiseanträge deshalb unterschiedlich schnell und mit unterschiedlichen Ergebnissen.