Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil IV 1955 bis Heute

1 Russlanddeutsche in der UdSSR nach 1956

1.7 Teilrehabilitierung 1964

Einzelne Vertreter der russlanddeutschen Intelligenz und ehemalige Funktionsträger der Wolgarepublik forderten die volle Rehabilitierung der Russlanddeutschen und Wiederherstellung der Autonomie in Gestalt der ASSR. Damit wurde praktisch der Anspruch der Russlanddeutschen auf Rückkehr in die ehemaligen Siedlungsgebiete und Entschädigung für das 1941 konfiszierte Eigentum erhoben.

Obwohl die Partei- und Staatsführung der UdSSR an einer Normalisierung der Beziehungen zur BRD interessiert war, konnte sie sich nicht zu einem solch weitreichenden Schritt entschließen.

Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR verabschiedete den Erlass vom 29. August 1964 link, in dem die pauschale Anschuldigung der Kollaboration der Russlanddeutschen mit dem faschistischen Deutschland zurückgenommen wurde. Dieser Vorwurf wurde als unbegründet und als ein Ausdruck der Willkür unter den Bedingungen des Personenkults um Stalin gewertet.

Aber die Rückkehr der deutschen Bevölkerung an die Wolga war weiterhin nicht erlaubt. Es kam also nur zu einer Teilrehabilitierung.

Der Erlass wurde nicht in den Presseorganen veröffentlicht. Viele Russlanddeutsche erfuhren davon erst entweder auf Umwegen oder durch die Veröffentlichung einer Meldung in der Zeitung "Neues Deutschland" (Zentralorgan der SED).

Da die Rückkehr der Russlanddeutschen an die Wolga weiterhin verboten blieb, die Wiederherstellung der Wolgarepublik nicht einmal erwähnt wurde, entschlossen sich viele Russlanddeutsche zur direkten Ausreise in die Bundesrepublik, die die Zuwanderer aus der Sowjetunion als deutsche Staatsbürger anerkannte und aufnahm.

Andere nutzten die DDR als Transitland, um von dort in die Bundesrepublik zu gelangen. 1968/69 kamen über 200 Familien nach Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und Dresden. Sie nahmen die DDR-Staatsbürgerschaft nicht an und konnten in die Bundesrepublik ausreisen.
 
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