Der Grundgedanke dieser Politik bestand in der Stärkung des einigen, unteilbaren Russischen Reiches unter Vorherrschaft der Großrussen, in dem eine einheitliche Sprache gesprochen und ein einheitlicher Verwaltungsapparat existierte. Gebiete oder Bevölkerungsgruppen mit Sonderregelungen standen diesem Ziel entgegen.
Die Russifizierungspolitik erfasste seit den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts auch die deutschen Kolonisten. Im Ergebnis der national-emotional geführten Diskussion um die "deutsche Frage" gewann die Russifizierungspolitik gegenüber den Russlanddeutschen einen immer stärker werdenden Zwangscharakter. Dies drückte sich unter anderem in der Russifizierung des Schulwesens (Russisch als Unterrichtssprache) und dem
Fremdengesetz 
aus.
Neben den deutschen Kolonisten waren auch noch andere Bevölkerungsgruppen betroffen:
- Bereits 1865 wurden Maßnahmen gegen Grundbesitzer polnischer Nationalität in den westlichen Grenzgebieten ergriffen. Durch das Gesetz vom 10. Dezember wurde Personen polnischer Abstammung der Erwerb von Landgütern auf anderem Wege als auf dem der gesetzlichen Erbfolge verboten. Die Zurückdrängung nichtrussischer Grundbesitzer wurde von einer "Stärkung des russischen Grundbesitzes", Verwaltungsreformen und der Ansiedlung russischer Bauern begleitet. Im Gesetz vom 27. Dezember 1884 wurde dann Personen polnischer Abstammung verboten, Güter außerhalb von Städten zu pachten oder als Pfand zu nehmen.
- 1869 wurde die polnische Universität in Warschau in eine russische umgewandelt.
- Den Ukrainern wurde per Ukas vom 30. Mai 1876 der Gebrauch des "kleinrussischen Dialekts", das heißt der ukrainischen Sprache, auf allen wesentlichen kulturellen Gebieten verboten.
- 1899 wurde die finnische Verfassung aufgehoben, die weitgehende Autonomierechte enthielt.