Bereits in den Instruktionen aus dem Jahr 1769 wurden die Kolonisten zum regelmäßigen Kirchgang aufgefordert. Die Geistlichen und die Schulzen hatten die Aufgabe, sie zum Kirchenbesuch an Sonn- und Feiertagen, zum Beten und zum Empfang des Abendmahls zu ermahnen.
In der im Jahr 1800 von Zar Paul I. erlassenen "Instruktion der inneren Ordnung und Verwaltung für das deutsche Wolgagebiet"
[siehe auch Quellen 7] 
heißt es im Paragraph 1:
"Die hauptsächlichste Pflicht aller Ansiedler besteht in der Unterordnung unter das Gesetz ihrer Kirche, wozu erforderlich ist, daß ein jeder von ihnen an Sonntagen und den von den Patres festgesetzten Feiertagen das Gotteshaus besucht, mit aller Inbrunst bete, fleißig das Wort Gottes höre und nach Gebühr das heilige Abendmahl empfange. Wenn sich jemand aus irgendeinem nicht feststellbaren Grunde, sondern einzig nur aus Faulheit und Nachlässigkeit dem entzieht, so ist er das erste- und zweitemal zu ermahnen, dann ist eine Strafe von 10 Kopeken zu erheben, falls sie dreimal in einem Jahr erhoben ist, und der Schuldige nicht nachläßt, so ist für einen solchen die Geldstrafe jedesmal zu verdoppeln und er ist für einen Tag zu Gemeindearbeiten heranzuziehen,..."
Ähnliche Strafgebühren wurden den Kolonisten angedroht, die die für den Unterhalt der Geistlichen zu erhebende Gemeindesteuer nicht pünktlich bezahlten.