4. Rolle der Kirche bei den Russlanddeutschen
Die christliche Kirche mit ihren beiden großen
Konfessionen 
, denen zusammen rund 90 Prozent der Russlanddeutschen angehörten, spielte von Anfang an im gesellschaftlichen Leben der Kolonien in mehrfacher Hinsicht eine wesentliche Rolle.
- Die Kirche war Verbindungsglied zum Auswanderungsland der Kolonisten.
- Durch ihre überregionale Organisation bildete die Kirche einen gewissen Rahmen, der für die Entwicklung der Russlanddeutschen zu einer nationalen Minderheit förderlich war.
- Das Alltagsleben [siehe auch Quellen 11]
der Kolonisten wurde durch sie in erheblichem Maße geprägt.
- Die Entwicklung und Gestaltung des Schulwesens [siehe auch Quellen 16]
in den Kolonien war über einen langen Zeitraum ein Hauptbetätigungsfeld der Kirche.
Der Unterhalt der Geistlichen wurde durch die Instruktionen von 1769 den Gemeinden übertragen. 1826 wurden die russlanddeutschen Gemeinden durch das Innenministerium verpflichtet, den protestantischen Geistlichen jährlich 600 und den katholischen Geistlichen 500 Rubel zu zahlen. Das Ministerium legte auch die "Preise" für eine Taufe (25 Kopeken), eine Trauung (1 - 2 Rubel), ein Begräbnis (25 - 50 Kopeken) und die Konfirmation (2 Rubel) fest.
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der beiden großen Kirchen wurden zum einen durch das
"Gesetz für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Rußland" 
von 1832 und zum anderen durch das zwischen dem Vatikan und der russischen Regierung 1848 abgeschlossene
Konkordat 
geschaffen.
Der Stellenwert, dem ein regelmäßiger Besuch des Gottesdienstes von staatlicher Seite eingeräumt wurde, kommt in den
Bestimmungen 
verschiedener Gesetze zum Ausdruck.
Das
kirchliche Leben 
hatte bei den Russlanddeutschen stets einen hohen Stellenwert.