Geschichte der Russlanddeutschen

Auswanderung der Deutschen

Teil III 1917 - 1955

Die Russlanddeutschen unter der Sowjetmacht

3 Stalinistische Herrschaft und Russlanddeutsche

3.2 Stalinistische Säuberung

3.2.1 Ausländer und "Große Säuberung"

Nach 1933 emigrierten Kommunisten und Nichtkommunisten aus Deutschland und Österreich in die UdSSR. Viele von ihnen fanden in der ASSR der Wolgadeutschen und in anderen deutschen Kolonien als Lehrer, Redakteure, Schauspieler oder Verwaltungsbeamte Arbeit. Zunächst waren sie willkommen, aber Terror, Verfolgung, Lager und Tod betraf ab 1937 auch diese Personengruppe.

Die Verurteilung der Verhafteten erfolgte auf der Grundlage des berüchtigten § 58 des Strafgesetzbuches der UdSSR aus dem Jahr 1927 siehe hier  link.

Er beinhaltete eine genaue Beschreibung "gegenrevolutionärer Verbrechen" und der dafür vorgeschriebenen Strafen. Die Höchststrafe – Tod durch Erschießen – wurde darin als "Maßnahme des sozialen Schutzes" bezeichnet und unter der stalinistischen Herrschaft willkürlich an Millionen Menschen vollstreckt.
 
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