Seit der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages vom 12. August 1970 zwischen BRD und UdSSR stieg die
Zahl der Ausreiseanträge rapide an und bekam eine neue Dimension.
Zugleich führte die unnachgiebige Haltung der Sowjetregierung gegenüber den Forderungen nach Wiederherstellung der ASSR der Deutschen an der Wolga zu einer organisierten Bewegung unter den Russlanddeutschen, die sich diesem Ziel verschrieb.
Verursacht durch die unterschiedliche Handhabung der Bearbeitung von Ausreiseanträgen in den verschiedenen Sowjetrepubliken und die willkürliche Genehmigungspraxis und die daraus resultierenden häufigen Absagen kam es zu
spektakulären Aktionen von Russlanddeutschen. In einigen Orten kam auch zur offenen Konfrontation mit sowjetischen Behörden.
Um die Zahl ausreisewilliger Deutscher einzudämmen, versuchte die Regierung der UdSSR, eine autonome Selbstverwaltung für die Deutschen in Kasachstan zu etablieren – dem
Siedlungsschwerpunkt der Russlanddeutschen .
Dies scheiterte aber am Widerstand der kasachischen Bevölkerung
[siehe hier] .
1976 erreichten die Ausreisegenehmigungen – außenpolitisch durch die Unterzeichnung des KSZE-Abkommens 1975 in Helsinki befördert – mit 9652 Personen erstmals einen Höhepunkt. Danach gingen die Ausreisegenehmigungen erneut zurück. Die Sowjetregierung richtete sich in dieser Frage nach dem jeweiligen Stand der "politischen Großwetterlage".
Der Rückgang der Ausreisegenehmigungen Anfang der achtziger Jahre dürfte eindeutig auf den NATO-Doppelbeschluss zurückzuführen sein.