In den südrussischen Kolonien hielt man anders als in den Wolgakolonien bis zur Aufhebung der Selbstverwaltung 1871 im Prinzip an der im Manifest festgelegten Erbfolgeregelung fest.
Für die vom Erbe "ausgeschlossenen" Söhne gab es nur folgende Alternativen:
- Ackerland zu kaufen oder zu pachten, um so eine eigene bäuerliche Wirtschaft betreiben zu können;
- ein Handwerk zu erlernen um so den Lebensunterhalt zu sichern;
- als "Anwohner" auf einer Kleinwirtschaft zu wohnen und sich den Lebensunterhalt als Landarbeiter zu sichern.
Für den Kauf von Land standen den Kolonisten neben ihren privaten Ersparnissen kommunale Finanzquellen wie die
Waisenkassen und die Einkünfte aus dem
Schäferei- und
Branntweinkapital zur Verfügung.